Neue Regelungen für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt durch die Verordnung (EU) 2025/351 sind veröffentlicht.
Hier werden wichtige Änderungen der EU-Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vorgestellt. Dazu gehören Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
Wichtige Klarstellungen betreffen die Definitionen und Anforderungen an Kunststoffe, die Einführung von „UVCB-Stoffen“, Reinheitsanforderungen, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Konformitätserklärungen. Zudem werden Regeln zur Konformitätsprüfung und Übergangsfristen präzisiert.
- Änderungen an bestehenden Verordnungen:
- Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008.
- Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
- Klarstellungen und Präzisierungen:
- Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen wurden präzisiert.
- Einführung des Begriffs „UVCB-Stoffe“ (Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung).
- Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe auf jeder Stufe des Herstellunsprozesses
- Reinheitsanforderungen:
- Festlegung hoher Reinheitsgrade für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.
- Spezifische Vorschriften für die Reinheit von Stoffen natürlichen Ursprungs.
- Wiederaufbereitung und Recycling:
- Vorschriften für die Wiederaufbereitung von Kunststoffnebenprodukten.
- Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme in Recyclinganlagen.
- Kennzeichnung und Konformitätserklärung:
- Neue Kennzeichnungsvorschriften für wiederverwendbare Lebensmittelkontaktgegenstände.
- Erweiterte Anforderungen an die Konformitätserklärung, einschließlich Informationen über unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS)
- Prüfungen
- Regeln Konformitätsprüfung und Bewertung der Einhaltung von Grenzwerten präzisiert
- Kriterien für die Bewertung der Stabilität von Mehrwegmaterialien und Gegenstände
- Übergangsfristen:
- 18 Monate erstmaliges Inverkehrbringen
- 9 Monate vor Ablauf der Übergangsfrist Information des Abnehmers, wenn Vorgaben noch nicht eingehalten.
Die Verordnung finden Sie hier: Verordnung – EU – 2025/351 – EN – EUR-Lex
Kontakt: Heike Schwertke