19. Änderung der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011

Neue Regelungen für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt durch die Verordnung (EU) 2025/351 sind veröffentlicht.

Hier werden wichtige Änderungen der EU-Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vorgestellt. Dazu gehören Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.

Wichtige Klarstellungen betreffen die Definitionen und Anforderungen an Kunststoffe, die Einführung von „UVCB-Stoffen“, Reinheitsanforderungen, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Konformitätserklärungen. Zudem werden Regeln zur Konformitätsprüfung und Übergangsfristen präzisiert.

  1. Änderungen an bestehenden Verordnungen:
    • Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
    • Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008.
    • Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
  1. Klarstellungen und Präzisierungen:
    • Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen wurden präzisiert.
    • Einführung des Begriffs „UVCB-Stoffe“ (Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung).
    • Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe auf jeder Stufe des Herstellunsprozesses
  1. Reinheitsanforderungen:
    • Festlegung hoher Reinheitsgrade für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.
    • Spezifische Vorschriften für die Reinheit von Stoffen natürlichen Ursprungs.
  2. Wiederaufbereitung und Recycling:
    • Vorschriften für die Wiederaufbereitung von Kunststoffnebenprodukten.
    • Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme in Recyclinganlagen.
  3. Kennzeichnung und Konformitätserklärung:
    • Neue Kennzeichnungsvorschriften für wiederverwendbare Lebensmittelkontaktgegenstände.
    • Erweiterte Anforderungen an die Konformitätserklärung, einschließlich Informationen über unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS)
  4. Prüfungen
    • Regeln Konformitätsprüfung und Bewertung der Einhaltung von Grenzwerten präzisiert
    • Kriterien für die Bewertung der Stabilität von Mehrwegmaterialien und Gegenstände
  5. Übergangsfristen:
    • 18 Monate erstmaliges Inverkehrbringen
    • 9 Monate vor Ablauf der Übergangsfrist Information des Abnehmers, wenn Vorgaben noch nicht eingehalten.

Die Verordnung finden Sie hier: Verordnung – EU – 2025/351 – EN – EUR-Lex

Kontakt: Heike Schwertke

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