Verordnung (EU) 2024/3190 (BPA):

Verwendungsverbot für Bisphenol A und Bisphenolderivate

Am 19. Dezember 2024 verabschiedete die Europäische Kommission ein Verbot der Verwendung von Bisphenol A (BPA) und seine Salze in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Verordnung (EU) 2024/3190 erweitert die bestehenden Beschränkungen für BPA, das in der Europäischen Union bereits für die Verwendung in Babyflaschen verboten ist. Für andere Bisphenole und Bisphenolderivate enthält die Verordnung ebenfalls Beschränkungen.

Der bisher geltende spezifische Migrationsgrenzwert (SML) für Bisphenol A von 0,05 mg/kg wurde mit Inkrafttreten der Verordnung am 20. Januar 2025 aufgehoben. Für bestimmte Verwendungsbereiche gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 20. Juli 2026 bzw. bis zum 20. Januar 2028.

Die Verordnung gilt für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff, Gummi und Silikon aber auch in Lacken und Beschichtungen, Klebstoffen, Druckfarben und Ionenaustauscherharzen. Für Papier gelten die Anforderungen derzeit nicht, da BPA hier in der Regel nicht absichtlich verwendet wird.

Geregelt sind neben Bisphenol A auch andere Bisphenole und Bisphenolderivate:

ALLGEMEINE STRUKTUR:

Bisphenol:

 Ein Bild, das Diagramm, Reihe, Origami, Design enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.


 
 einschließlich der Salzform 
Bisphenolderivate: 

Ein Bild, das Diagramm, Reihe, weiß, Design enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein. 
  
 mit Ausnahme der Salzform 
X: Brückengruppe, zur Trennung beider Phenylringe durch ein einziges Atom, das jegliche Substituenten aufweisen kann R1 bis R10: Substituenten, von denen mind. einer kein H ist 

Bisphenole und Bisphenolderivate werden im Sinne der Verordnung als gefährlich betrachtet, wenn sie gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 als karzinogen, mutagen (Kat. 1A und 1B), reproduktionstoxisch oder als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Kat. 1) eingestuft sind.

Mit der Verordnung wird die Verwendung von BPA und seinen Salzen sowie anderen gefährlichen Bisphenolen oder gefährlichen Bisphenolderivaten zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und das Inverkehrbringen der damit hergestellten Produkte verboten. Werden andere Bisphenole oder Bisphenolderivate verwendet, dürfen keine BPA-Rückstände oberhalb einer Nachweisgrenze 1 μg/kg enthalten sein.

Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

Lebensmittelkon-taktmaterialien aus: Kunststoff, Gummi, Silikon, Lacken und Beschichtungen, Klebstoffen, Druckfarben, Ionenaustauscherharzen Hergestellt mit 
Bisphenol A  
Hergestellt mit  
anderen gefährlichen 
Bisphenolen/ 
Bisphenol-derivaten 
Hergestellt mit  
anderen
Bisphenolen/ Bisphenol-derivaten 
Hergestellt ohne 
Bisphenole/ Bisphenol-derivate
(oder derzeit unbekannt) 
Alternativen suchen (bis 20.07.2026)  
(wenn keine Ausnahme zutrifft) 
    
Konformitäts-erklärungen (=Belege) bei Lieferanten anfragen     
Restgehalt an BPA prüfen       
Migration von BPA prüfen 
(bei  Ausnahme) 

(bei  Ausnahme)
    
Konformitäts-erklärung erstellen / bei Kunststoffen ergänzen x  
(wenn Belege vorliegen)

Bei Kunststoffen ist keine separate Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2024/3190 erforderlich, wenn die nachfolgenden Ergänzungen in die Erklärung gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgenommen werden:

  • aktuellen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse aufnehmen
  • Bestätigung, dass das Lebensmittelkontaktmaterial der Verordnung (EU) 2024/3190 entspricht
  • Bestätigung, dass bei der Herstellung der Produkte keine Bisphenole oder Bisphenolderivate gemäß Verordnung (EU) 2024/3190 verwendet wurden oder Liste aller Bisphenole oder Bisphenolderivate, die bei der Herstellung des Lebensmittelkontaktmaterials oder -gegenstands verwendet wurden

Ggf. kann ergänzt werden, dass die Bestätigung auf Informationen der Rohstofflieferanten basiert.

Weitere Informationen können Sie unseren Flyer entnehmen, den Sie hier anfordern können: https://innoformtestservicede.sharepoint.com/:b:/s/InnoformGmbH/EdTh6prd_s5MhH-PJSk4lFgB03bCMjPYZ8K2zDJKDzIKQA?e=efl7Gf

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen gerne ein Angebot für die Überprüfung ihrer Dokumente, die Messung des BPA-Gehaltes oder der BPA-Migration.

Testservice Newsletter

Registrieren Sie sich zu unserem kostenlosen Newsletter, den wir einmal monatlich versenden.

Testservice Newsletter

Registrieren Sie sich zu unserem kostenlosen Newsletter, den wir einmal monatlich versenden.