Am 07.03.2017 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Entwurf zur Mineralölverordnung veröffentlicht.
In Zukunft soll es nur eine Begrenzung für MOAH (C16-C35) für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton geben, die unter Verwendung von Altpapier hergestellt werden. Danach dürfen keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel mit einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg Lebensmittel übergehen.
Den neuen Entwurf finden Sie hier.
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