Schlagwort: Druckfarben

  • Inno-Impuls in Zürich bei Siegwerk und Chromos

    Inno-Impuls in Zürich bei Siegwerk und Chromos

    Experten präsentieren neueste Drucktechnologien für hochwertige Verpackungslösungen auf der Fachtagung „Kompetenz in Verpackung“.
    Glattfelden, Schweiz, 07. September, 2016. – Siegwerk, einer der führenden Anbieter von Druckfarben für Verpackungsanwendungen, Etiketten und Kataloge, und die Chromos AG, ein führendes Handelsunternehmen in der visuellen Kommunikation und Verpackungsindustrie mit Sitz in der Schweiz, waren Gastgeber der heutigen Fachtagung „Kompetenz in Verpackung“.

    Mehr als 50 Kunden folgten der Einladung nach Glattfelden (Schweiz) und erhielten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Anwendungen von Druckfarbentechnologien für hochwertige Verpackungslösungen. „Die Anforderungen der Verpackungshersteller verändern sich stetig. Bei zunehmendem Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Endkonsumenten sind vor allem außergewöhnliche, innovative und nachhaltige Lösungen gefragt“, beschreibt Nils Eggimann, Regional Sales Director Flexible Packaging EMEA bei Siegwerk Switzerland AG, den Wandel im Verpackungsmarkt. Hierbei spielen alle eingesetzten Komponenten einer Verpackung eine Rolle: Folien, Druckfarben und -lacke, Klebstoffe, Haftvermittler und andere. Siegwerk ist Experte für Verpackungsdruckfarben.

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    „Mit unserem umfangreichen Know-How und technischem Wissen unterstützen wir unsere Kunden dabei, den Anforderungen ihrer individuellen Verpackungsanwendungen gerecht zu werden“, fügt Nils Eggimann hinzu. „Für uns ist es wichtig, unsere Kompetenz und Expertise mit unseren Kunden zu teilen, und so die gemeinsame Innovationskraft zu stärken. Die heutige Fachtagung war hierbei eine ideale Plattform, interessierte Kunden mit unseren Experten zusammenzubringen und sie über Neuheiten und Zukunftspotenziale zu informieren.“

    Erfahrene Experten von Toppan, Innoform, Morchem und Siegwerk führten die Teilnehmer durch Themen rund um innovative Farbtechnologien und -anwendungen, neue Barrierefolien und moderne Hochleistungs-Klebstoffe. Siegwerk-Experten stellten beispielsweise Neuheiten aus den Bereichen Digitaldruck und strahlenhärtende Systeme vor und gaben darüber hinaus Einblicke in hauseigene Innovationen bei polyurethanbasierten Druckfarben sowie in die Chancen wasserbasierter Flexodruckfarben für Verpackungen. Das abwechslungsreiche Programm vermittelte den Kunden einen Überblick über aktuelle Trends und zukünftige Entwicklungen mit Relevanz für hochwertige Verpackungslösungen. Dabei konnten sie ihre eigene Kompetenz in Sachen Verpackung im direkten Austausch mit den Experten und Referenten erweitern.

    „Die heutige Fachtagung in der Schweiz war ein einzigartiger und höchst inspirierender Anlass mit hochkarätigen Referenten. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig Netzwerke und Know-how-Verknüpfungen für den Bereich der hochwertigen Verpackungslösungen sind“, fasst Daniel Broglie, CEO der Chromos AG, zusammen. „Mit der Firma Siegwerk verbindet uns eine einmalige Partnerschaft: Seit der Gründung der Chromos-Gruppe 1946 arbeiten wir bereits mit Siegwerk zusammen. Das Unternehmen ist damit ein Partner der ersten Stunde. Darauf sind wir sehr stolz.“

    Über Siegwerk
    Siegwerk, ein in der sechsten Generation geführtes Familienunternehmen, ist einer der führenden internationalen Hersteller von Druckfarben und individuellen Lösungen für Verpackungen, Etiketten und Kataloge. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung verfügt das Unternehmen über fundierte Expertise und Produktkenntnisse in vielen Druckverfahren. Ein globales Produktions- und Servicenetzwerk sichert den Kunden ein weltweit konstant hohes Qualitätsniveau der angebotenen Produkte, Leistungen und Services. Gemäß der Unternehmensphilosophie „Ink, Heart & Soul – Druckfarben mit Herz & Seele“ strebt Siegwerk nach langfristiger Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern. Siegwerk beschäftigt weltweit rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 30 Landesorganisationen mit Hauptsitz in Siegburg bei Köln. Weitere Informationen über Siegwerk finden Sie unter www.siegwerk.com

    Über Chromos
    Starke Marken, starke Lösungen: Chromos ist der systemübergreifende Anbieter für den Offsetdruck, Digitaldruck, Etikettendruck und Verpackungsdruck in Österreich, Deutschland und in der Schweiz. www.chromos.ch

    Medienkontakt Siegwerk:
    Annkatrin Junglass
    Manager Corporate Communications
    Tel.: +49 2241 304-420
    E-mail: annkatrin.junglass@siegwerk.com

  • Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

    Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

    Welchen Inhalt eine Konformitätserklärung haben muss, kann man dem Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entnehmen. Welche Angaben im Detail erforderlich sind und auf welcher Grundlage diese erfolgen müssen, ist leider nicht so einfach aus den Vorschriften abzuleiten. Dies ist der erste Teil einer Reihe von INNO-LETTERN, in der die erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen für die Erstellung von Konformitätserklärungen Schritt für Schritt erklärt werden. Mehr:


    1            Konformitätsarbeit

     

    Basis für die Erstellung einer Konformitätserklärung ist die Konformitätsarbeit. Wenn man sich einen Baum vorstellt, so ist die Konformitätsarbeit die Wurzel, ohne die der Baum nicht existieren kann. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Belegen, mit denen der Ersteller der Erklärung nachweisen kann, dass sein Produkt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht.

    Für den fertigen Bedarfsgegenstand muss die Konformitätsarbeit in allen Punkten abgeschlossen sein. Dafür werden die Informationen zur Konformität aller verwendeter Rohstoffe zusammengeführt. Für Produkte einer frühen Herstellungsstufe wird in der Regel ein großer Teil der Konformitätsarbeit delegiert. Dies ist aber nur möglich, wenn konkrete Maßnahmen, z.B. welche Stoffe zu überprüfen sind, weitergegeben werden. Für alle nicht delegierten Aspekte, die relevant für die Beurteilung der lebensmittelrechtlichen Konformität des Produktes sind, trägt der Lieferant die Verantwortung.

    Der Käufer eines Produktes kann nur die Verantwortung für die Maßnahmen übernehmen, die an ihn delegiert worden sind.

     

    1.1         Welche Belege sind erforderlich?

    Grundlage für die Konformitätsarbeit ist die Zusammensetzung des zu beurteilenden Bedarfsgegenstandes (Materialaufbau), die Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität und die vorgesehene Anwendung. Aus diesen Daten lassen sich die erforderlichen Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Maßnahmen ableiten, die die Konformität des Bedarfsgegenstandes belegen.

     

    Der Materialaufbau sollte nicht nur alle Kunststoffschichten enthalten, sondern auch Klebestoffe, Haftvermittler, Druckfarben etc. Für jede Komponente muss ein Dokument zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität vorliegen. Diese Dokumente sind unter verschiedenen Begriffen im Umlauf, wie z.B. Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitserklärung, Unbedenklichkeitsnachweis, Zertifikat, Hinweis zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen usw.

     

    Die Beschreibung der Anwendung sollte z.B. folgende Punkte abdecken:

    • Verwendung (Verpackungsmaterial, Maschinenteil, …)
    • Füllgut (Art, pH-Wert, vorgesehen für Säuglinge und Kleinkinder?)
    • Abfülltemperatur
    • Wärmebehandlung (Temperatur und Dauer)
    • Lagertemperatur
    • Haltbarkeit / Lagerzeit
    • Zubereitung in der Verpackung
    • Oberfläche / Volumen-Verhältnis

     

    Durch folgende Belege kann aufgezeigt werden, dass der Bedarfsgegenstand den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht:

    • Ergebnisse von Prüfungen (z.B. Migrationsprüfungen)
    • Ergebnisse von Berechnungen, einschließlich Modellberechnungen
    • sonstige Analysen (z.B. Sensorik, Farblässigkeit)
    • Unbedenklichkeitsnachweise
    • wissenschaftliche Belege oder Begründungen

     

    1.2         Wer muss die Belege zusammenstellen?

    Der Hersteller oder Importeure der Rohstoffe, Zwischenprodukte oder Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen können, verwendet werden, müssen auf jeder Stufe der Herstellung entsprechende Belege bereitstellen.

     

    1.3          Wer bekommt die Belege?

    Diese Unterlagen werden in der Regel nicht an Kunden gegeben. Oftmals enthalten sie vertrauliche Angaben, wie z.B. Rezepturen, Bezeichnungen von Rohstoffen und deren Lieferanten, die als Firmen Know-how nicht nach außen gegeben werden. Die Belege sind auf Anfrage den nationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen von IFS-Audits können diese Belege ebenfalls überprüft werden.

     

    1.4         Wie oft müssen die Belege überarbeitet werden

    Bleiben die Rezepturen bzw. Formulierungen sowie die Verarbeitungsbedingungen im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems konstant und ändert sich nichts an den rechtlichen Bewertungsgrundlagen, ist keine Überarbeitung notwendig.

     

    Um sicher zu stellen, dass die Angaben vom Zulieferer aktuell sind, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen überarbeitete Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität anzufordern und zu überprüfen. Gegebenenfalls ist auch der Abschluss einer Vereinbarung mit den Lieferanten möglich, dass diese automatisch über Änderungen informieren.

     

    Beispiel

    Wir bei Innoform haben dafür ein festgelegtes Verfahren in unserer EDV programmiert, mit dessen Hilfe wir die Konformitätsarbeit strukturiert und systematisiert haben. Dieser Prozess ist so sicher, dass wir Ihnen den größten Teil der Konformitätsarbeit abnehmen können und möchten.

    Und das funktioniert so:

    1)    Sie schicken uns ihren Materialaufbau, Informationen zur Anwendung des Bedarfsgegenstandes, die vorliegenden Konformitätserklärungen aller Inhaltsstoffe und sofern bekannt, die Ansprechpartner ihrer Lieferanten.

    2)    Wir werten die Daten aus, fragen, falls gewünscht, die fehlenden Informationen bei ihren Lieferanten an und erstellen Ihnen einen Maßnahmenplan:

     

    Abbildung 1: Beispiel eines Maßnahmenplan aus einem Innoform-Konformitätsstatus

     

    3)    Bei Bedarf erhalten Sie ein Angebot für die erforderlichen Analysen

    4)    Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung ihrer Konformitätserklärung oder erstellen ein Konformitätsgutachten

    Interesse? Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot!

     

    Der nächste INNOLETTER wird sich mit der Auswertung der Daten beschäftigen.

     

    Testservice:

    Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoform-testservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php

     

  • Einsatz der UV-Inert-Härtung in Lebensmittelverpackungen und Medizin-/Pharmaverpackungen

     

    von Dr. Udo Bastian

     

    Kurzzusammenfassung

    In den letzten Jahren sind bei der Bedruckung von Lebensmittelverpackungen mit UV-Lacken oder Druckfarben immer wieder Fälle von Migration von Lack- oder Druckfarbenbestandteilen aufgetreten. Als Beispiele sind hier die Photoinitiatoren ITX und Methylbenzophenon sowie die kationisch härtenden Sulfoniumsalze genannt.
    Sogenannte migrationsarme Formulierungen, die aufgrund der beschriebenen Problematik entwickelt wurden, bieten einen ersten Lösungsansatz.
    Durch den Einsatz der UV-Härtung unter Inert-Bedingungen (z. B. Stickstoff als Inertgas) kann der Umsatzes von Photoinitiatoren und Monomeren in UV-Formulierungen zusätzlich deutlich verbessert und somit die Gesamtmigration deutlich verringert werden.

     

    1.    Das Problem „Sauerstoff-Inhibierung“

    Bei der UV-Härtung werden in den meisten UV-Lacken und UV-Druckfarben Acrylat-Systeme als Bindemittel oder Reaktivverdünner (Monomere) eingesetzt, die sog. Doppelbindungen enthalten.
    Die ebenfalls in den Formulierungen eingesetzten Photoinitiatoren werden durch die
    UV-Strahlung in hochreaktive Bruchstücke (Radikale) gespalten, die im Anschluss mit den Doppelbindungen reagieren und die Polymerisation ermöglichen.
    Bei der häufig durchgeführten UV-Härtung an Luft, die zu ungefähr 21% aus dem für uns lebensnotwendigen, hochreaktiven Sauerstoff (O2) besteht, tritt die sogenannte „Sauerstoff-Inhibierung“ auf.
    Ursache für die Sauerstoff-Inhibierung ist die hohe Reaktivität des Luftsauerstoffs, der mit den aus den Photoinitiatoren gebildeten Radikalen als Konkurrenzreaktion reagiert und die Polymerisation an der Lack-/Farboberfläche stoppt. Die Konsequenz dieser Konkurrenzreaktion ist, dass die gebildeten Filme an der Oberfläche klebrig, schmierig oder sogar flüssig bleiben.

    Dieses Problem kann auf unterschiedliche Weise gelöst werden:

    • Erhöhung der UV-Dosis  das heißt entweder höhere Strahlerleistung (insbesondere kurzwellige UV-Strahlung) oder arbeiten bei geringerer Produktionsgeschwindigkeit
    • Einsatz größerer Mengen von Photoinitiatoren  hier steigt das Risiko der Migration, da der Photoinitiator niemals zu 100% umgesetzt wird.

     

    2.    Lösungsansatz: UV-Härtung unter Inert-Bedingungen

    Die UV-Inert-Härtung wird unter Ausschluss von Luftsauerstoff, z. B. unter Stickstoff (N2) oder Kohlendioxid (CO2) durchgeführt. Somit kann keine Konkurrenzreaktion zwischen den Doppelbindungen und Luftsauerstoff erfolgen.
    Die Konsequenz ist, dass in den Lack-/Farbrezepturen einerseits der Photoinitiatorgehalt deutlich reduziert werden kann (teilweise um mehr als 80%!!!) und andererseits die Umsetzung der Doppelbindungen deutlich gesteigert werden kann. Hieraus resultiert wiederum, dass wesentlich weniger migrierfähige Bestandteile (Photoinitiatoren und Restmonomere) im Lack-/Farbfilm zurückbleiben. Gleichzeitig werden auch die Oberflächen-eigenschaften der UV-Lacke/Druckfarben massiv verbessert.

     

    3.    Laborequipment für die UV-Inert-Härtung

    Produktionsanlagen für die UV-Inert-Härtung bahnförmiger Substrate sind Stand der Technik. Vielfach müssen aber im Vorfeld der Produktion UV-Lacke und UV-Druckfarben im Rahmen der Qualitätssicherung unter Inert-Bedingungen auf Eignung getestet werden.
    Hierfür wurden von der Fa. Addixx Specialities, Mörlenbach, Inert-Boxen für die UV-Inert-Härtung entwickelt. Die zum Patent angemeldeten Inert-Boxen mit den Produktgruppen
    IB-KSR (mit Schnappverschluss) und IB-KSV (mit Schraubverschluss, flachere Variante) und das dazugehörige Sauerstoff-Messgerät wurden erstmals auf der European Coatings Show 2013 (ECS) in Nürnberg vorgestellt.

    IB-K152010SV                                                    IB-K082507SR

    Die Inert-Boxen bestehen aus einem Boxunterteil mit Bodenlochplatte (zum Fixieren von Substraten) und einem Deckel; sie sind ausgestattet mit einem Gaseinlass und Gasauslass sowie einem Bestrahlungsfenster (Spezialglas) im Deckel. Die Inert-Boxen können mittels zweier Schnellverschlüsse (K-SV) oder mit Hilfe von 4 Schrauben (K-SR) schnell und dicht abgeschlossen werden.

    Es besteht die Möglichkeit, die Inert-Boxen stationär oder mobil z. B. auf Durchlaufanlagen zu betreiben.

    Bei der stationären Arbeitsweise wird die Inert-Box direkt an eine Inertgasflasche oder an eine sonstige Inertgasquelle angeschlossen. Am Gasauslass kann das Inertgas mit Hilfe
    eines Schlauches zum Abzug oder durch ein Fenster nach außen geleitet werden. Die Bestrahlung erfolgt direkt während der Inertisierung.

    Für den mobilen Betrieb beispielsweise auf Durchlaufanlagen (Transportbänder) werden optional ein bzw. zwei Abschlussventile mitgeliefert (. Die Inertisierung erfolgt bis zum Erreichen einer definierten Rest-O2-Konzentration. Sobald diese erreicht ist werden die Ventile manuell verschlossen, das Eingangsventil von der Inertgasquelle getrennt, die Inert-Box auf ein Transportband gelegt und anschließend mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit bei konstanter Rest-O2-Konzen-tration unter der Strahlenquelle hindurchgefahren.

    Die Messung der Rest-O2-Konzentration in der Inert-Box kann einfach mit Hilfe unserer Sauerstoff-Messzelle IB-MZ-001 „extern“ durchgeführt werden. Hierzu wird aus einer Inertgasquelle Gas durch das geöffnete Gaseinlassventil in die Inert-Box eingeleitet. Das geöffnete Gasauslassventil wird mittels eines Schlauches mit der Messzelle verbunden und diese mit dem Gas aus der Inert-Box gespült. Dabei wird kontinuierlich die aktuelle Rest-O2-Konzentration ermittelt und angezeigt. Das austretende Gas wird anschließend mit einem Schlauch in einen Abzug oder durch ein Fenster nach außen geleitet. Beim Erreichen der gewünschten Rest-O2-Konzentration werden die beiden Absperrventile der Inert-Box geschlossen und die Inert-Box von der Gasquelle und von der Messzelle getrennt.

    Weitere Informationen zu den Addixx Inert-Boxen und Zubehör können Sie gern im Internet unter www.uv-haertung.eu/uv-technologie/UV-Inert nachschlagen. Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot!

    Dr. Udo Bastian, UBUV-Consulting, Tel.: +49 6209 797 0 380, info@ubuv-consulting.de

    Mitglied von InnoNET-Partners

    In Zusammenarbeit mit:

    Innoform GmbH Testservice
    Industriehof 3
    26133 Oldenburg
    www.innoform.de
    TS@innoform.de

     

     

    In-House: Auditorentraining

    Datum: Donenrstag, 1. August 2013 in Leeb

    Event-Manager: Igelbrink, Wilma; Code: AU-08-13-IH-Leeb

     

    Niveau: 1 keine Vorkenntnisse erforderlich

     

     

    Beschreibung

    1-tägiges Auditorentraining in Ihrem Hause mit folgenden Schwerpunkten:

    • Normforderungen ISO 9001
    • BRC/IoP
    • ISO 14001 mit den entsprechenden Auditkriterien
    • Entwickeln von Auditfragen
    • Entwickeln von Ideen für die jeweiligen objektiven Nachweise der Auditkriterien
    • Ergebnisaufzeichnung

    Kompakte Darstellung von:

    • Planung von Audits
    • Kommunikationstechniken für Auditoren

    01.08.2013 09:00

    Winfried Dietz Unternehmensberatung Dietz

    Inhalt wesentlicher Regelwerke für die Audits

    • ISO 9001
    • BRC/IoP
    • (einschließlich HACCP)
    • Die neue prEN 15593

    01.08.2013 10:30

    Winfried Dietz Unternehmensberatung Dietz

    Planung und Vorbereitung von Audits

    • Terminplanung
    • Checklisten/Fragen vorbereiten
    • Organisation des Audit
    • Übung 1: Fragetechniken für Auditoren

    01.08.2013 13:00

    Winfried Dietz Unternehmensberatung Dietz

    Kommunikationstechniken

    • Übung 2: Das Startgespräch

    01.08.2013 14:30

    Winfried Dietz Unternehmensberatung Dietz

    Audit -Durchführung

    • Wie fange ich an?
    • Aufzeichnung der Auditergebnisse/Protokollführung
    • Nachbereitung
    • Übung 3: Audit-Durchführung und Abschlussbericht

    01.08.2013 16:30

    Besprechung der Ergebnisse und Zusammenfassung