Schlagwort: Grenzwerte

  • Heike Schwertke über typische Abweichungen in Konformitätserklärungen

    Heike Schwertke über typische Abweichungen in Konformitätserklärungen

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst und wie genau befassen Sie sich beruflich mit der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien?

    Als Leitung des Bedarfsgegenständelabors der Innoform GmbH unterstütze ich unsere Kunden bei der Konformitätsarbeit sowie der Erstellung von Konformitätserklärungen, berate sie bei der Auswahl der erforderlichen Laborprüfungen oder schule die verantwortlichen Mitarbeiter in Unternehmen hinsichtlich der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien. Ein großes Aufgabengebiet ist die Prüfung von Dokumenten (Konformitätserklärung und andere sogenannte „Supporting Documents“ wie Prüfberichte, toxikologische Stellungnahmen zur Einstufung von Stoffen etc.) gemäß den gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Bewertung von Materialien und Gegenständen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.

    Wie sollten die Behörden länderübergreifend kooperieren, um im Gesetzesdschungel mehr Sicherheit und mehr Einheitlichkeit für die Inverkehrbringer zu schaffen?

    Die Harmonisierung der Vorschriften sollte eigentlich auf EU-Ebene durch den Erlass von Einzelmaßnahmen für Gruppen von Materialien und Gegenständen erfolgen. Auf Grund des Mangels an Ressourcen durch die Behörden ist das leider ein sehr langwieriger Prozess; aber auch, da die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Interessen vertreten wollen. Eine Beschleunigung wäre wünschenswert und einheitliche EU-Vorschriften würden mehr Rechtssicherheit innerhalb der Lieferkette bringen.

    In dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Lebensmittelüberwachung den obersten Landesbehörden, die eine mehrstufige Behördenorganisation bis hin zu den lokalen Ämtern der Lebensmittelüberwachung koordinieren. Der Umfang der Überwachungen, die hinsichtlich Verpackungen durchgeführt werden, erscheint mir regional sehr unterschiedlich. Daher wäre eine einheitliche Vorgehensweise und klare Stellungnahmen hinsichtlich der Auslegung der Vorschriften sehr hilfreich. Diese Stellungnahmen müssten auch interessierten Kreisen zugänglich sein, damit eine einheitliche Umsetzung erfolgen kann.

    Welcher Bereich sollte aus Ihrer Sicht vom Gesetzgeber dringend geregelt werden?

    Für die Konformitätsbewertung von Verpackungen gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die meiner Meinung nach einerseits zu wenig bekannt sind und andererseits manchmal nur sehr rudimentär umgesetzt werden. Weitere Regelungen führen nicht unbedingt zu einer Verbesserung der Umsetzung, da gerade kleine Firmen mit der Vielzahl an Anforderungen überfordert sind. Daher wäre eine engmaschigere Aufklärung, z. B. durch die Überwachungsbehörden, sehr hilfreich.

    Natürlich gibt es einige Themen, zu denen ich mir persönlich Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene wünschen würde, um zu vermeiden, dass immer mehr einzelstaatliche Regelungen verabschiedet werden, wie z. B. Regelungen für Papier oder Druckfarben.

    Die gesetzlichen Vorgaben werden immer strenger. Welche Konsequenzen kann das für Zulieferer und Hersteller, aber auch für die Verbraucher haben?

    An den gesetzlichen Vorgaben für die Bewertung von Gegenständen und Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln hat sich in den letzten Jahren eigentlich nicht viel Grundsätzliches geändert. Allerdings legt der Handel den Verwendern von Verpackungen zusätzliche Pflichten auf, um unsere Verpackungen „sicherer“ zu machen. Dadurch wird der Aufwand für die Hersteller für die Prüfung und Bewertung der Materialien immer höher.

    Es gibt aber auch immer wieder Vorgaben zum Schutz der Verbraucher, die durch den Druck des Handels schneller umgesetzt werden, wie z. B. die Migration von Mineralölen.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich das Risiko nicht gelisteter Substanzen ein?

    Aus nahezu jedem Verpackungsmaterial können Substanzen in ein Lebensmittel migrieren, die nicht absichtlich verwendet werden (NIAS = non-intentionally added substances). Dies sind z. B. Oligomere, aber auch Verunreinigungen und Abbauprodukte der verwendeten Substanzen. Zusätzlich dürfen z. B. bei der Herstellung von Kunststoffen Substanzen verwendet werden, die nicht in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet sind, wie z. B. Farbmittel, Lösungsmittel, aber auch Hilfsstoffe bei der Herstellung von Kunststoffen (polymer production aids, PPA) und Polymerisationshilfsmittel (aids to polymerisation), die nur eine Funktion im Herstellungsprozess haben und nicht dazu bestimmt sind, im fertigen Gegenstand noch vorhanden zu sein.

    Da oftmals gar nicht bekannt ist, welche Stoffe neben den gelisteten Stoffen migrieren können, ist das Risiko sehr schwer einschätzbar. Gerade im Bereich der Verunreinigungen und Abbauprodukte sind Stoffe dabei, von denen man nicht ausschließen kann, dass sie genotoxisch sind. Von diesen Substanzen ausgehende mögliche Gesundheitsrisiken im fertigen Material oder Gegenstand sollten vom Hersteller gemäß international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Risikobewertung beurteilt werden.

    Aus meiner Sicht besteht eine große Kluft zwischen dieser gesetzlichen Anforderung zur Bewertung und der Realität, die es zu beseitigen gilt. Um möglichst schnell einheitliche Bewertungen zu erhalten, könnten z. B. die von der Industrie abgegebenen toxikologischen Bewertungen häufiger von den Behörden wie der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder dem BfR (Bundesamt für Risikobewertung) überprüft und veröffentlicht werden.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    In der Konformitätserklärung für Kunststoffverpackungen muss der Packmittelhersteller unter anderem bestätigen, dass Reaktionszwischenprodukte, Abbau- oder Reaktionsprodukte den einschlägigen Anforderungen der Rahmenverordnung genügen und dass gemäß Artikel 19 der Kunststoff-Verordnung eine Risikobewertung durchgeführt worden ist.

    Insbesondere die Bestimmung von unabsichtlich eingebrachten Substanzen (NIAS) und deren Risikobewertung steckt meiner Meinung nach noch in den Kinderschuhen. Gerade für die vorhersehbaren NIAS, wie z. B. die Oligomere oder die Abbauprodukte von Additiven, sollten sowohl Analysemethoden als auch einheitliche toxikologische Bewertungen vorliegen, damit der Packmittelhersteller am Ende der Herstellkette die gesamte Verpackung ohne hohen Aufwand bewerten kann. Hier ist meiner Meinung nach der größte Handlungsbedarf bei allen Akteuren in der Lieferkette.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte sind aus meiner Sicht wichtig für Substanzen, von denen ein Risiko für den Verbraucher ausgeht. Grundsätzlich sind sie hilfreich, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn sich die Grenzwerte auf vorhandene toxikologische Risikobewertungen stützten. Leider gibt es auch in den vorhandenen Positivlisten einige Stoffe, deren Grenzwerte historisch bedingt sind. Beschränkungen für sehr flüchtige Monomere, die sich in der Regel bei der Extrusion verflüchtigen, machen aus meiner Sicht weniger Sinn. Da wäre es hilfreicher, Verarbeitungsbedingungen zu definieren, bei denen die Stoffe in der Regel nicht mehr nachweisbar sind, um Kosten für Untersuchungen zu minimieren.

    Da das Risiko nicht nur vom Gefährdungspotenzial, das von einer Substanz ausgeht, abhängig ist, sondern auch von der Exposition (also der Art und dem Ausmaß, in dem Menschen dem Stoff ausgesetzt sind), finde ich unsere Grenzwerte sehr starr. Die Einbeziehung der Exposition in den Rechtsvorschriften ist allerdings sehr schwer, da keine einheitlichen Daten zu den Verzehrgewohnheiten vorliegen, und diese von sehr vielen Faktoren abhängen (Region, Altersgruppe etc.).

    Sie sprechen in Ihrem Vortrag über „Typische Abweichungen in Konformitätserklärungen“. Was sind überhaupt die Gründe für solche Abweichungen und was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Aus meiner Sicht haben die Abweichungen ganz unterschiedliche Ursachen. Oftmals hängen sie mit fehlenden Detailkenntnissen zusammen, aber auch mit mangelnder Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Schwierigkeiten ergeben sich auch immer wieder durch den Umgang mit vertraulichen Informationen.

    Durch meinen Vortrag möchte ich die Teilnehmer für häufig auftretende Probleme sensibilisieren, damit in Zukunft die ein oder andere Nachfrage vermieden wird.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?

    Im Sommer genieße ich Bewegung im Freien, wie z. B. beim Inline-Skaten, Wandern oder Radfahren. Eine weitere große Leidenschaft sind Reisen, durch die ich einige andere Kulturkreise kennenlernen durfte, beeindruckende Kulturschätze besichtigt und überwältigende Landschaften erwandert habe. Durch die eigene Organisation vor Ort bin ich oftmals in Kontakt mit der ortsansässigen Bevölkerung gekommen. Diese Begegnungen führen immer wieder dazu, die eigene Lebensweise erneut zu bewerten.

  • Elisa Mayrhofer

    Elisa Mayrhofer

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Zurzeit bin ich am OFI, dem österreichischen Forschungsinstitut für Chemie und Technik, tätig. In verschiedenen Abteilungen werden hier Verpackungen, Food sowie Non-Food Produkte, auf diverse Parameter geprüft. Unser Angebotsportfolio ist hier sehr breit angelegt – neben chemischen, physikalischen und mechanischen Prüfungen werden auch Oberflächenanalysen (REM, Mikroskopie), Migrationsprüfungen und sensorische Bewertungen durchgeführt. Außerdem können Verpackungsmaterialien mit mikrobiellen und Zellkultur-basierten Labortests überprüft werden. Meine berufliche Expertise liegt in der Sicherheitsbewertung von unbekannten Substanzen, die aus Verpackungen in das Lebensmittel übergehen können und die mit klassischen Risikobewertungsmethoden oft nicht evaluiert werden können.

    Wie genau befassen Sie sich beruflich mit der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien?

    Um unabsichtlich eingebrachte Substanzen (NIAS, non-intentionally added substances) in Lebensmittelkontaktmaterialien (LMKs) zu bewerten, werden meist chemische Analysenverfahren (GC-MS, HPLC) eingesetzt, mit dem Ziel, vorhandene NIAS zu identifizieren. Eine Identifizierung ist Voraussetzung für eine nachfolgende toxikologische Bewertung, allerdings ist oftmals eine eindeutige Substanzzuordnung nicht möglich. Diese Tatsache sowie fehlende toxikologische Befunde erschweren die Risikobewertung von LMKs. Am OFI verfolgen wir daher eine zusätzliche Strategie. Anders als bei klassischen Ansätzen müssen dafür nicht zwingend alle Einzelsubstanzen identifiziert werden, sondern kritische biologische Effekte, wie z. B. hormonelle oder mutagene Aktivität, ausgeschlossen werden. Solche Effekte können mit verschiedenen in-vitro Assays detektiert werden. Zurzeit arbeiten wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern aus dem Fachbereich Verpackungs- und Ressourcenmanagement der FH Campus Wien im FFG geförderten Forschungsprojekt Migratox an der Entwicklung von passenden Methoden zur Bewertung von LMK-Migraten mittels Bioassays. Wenn Substanzklassen, die bereits in geringsten Konzentrationen gefährlich sein können – wie z. B. DNA-reaktive, genotoxische Substanzen – ausgeschlossen werden können, müssen Substanzen, die im Spurenbereich in die Verpackung übergehen, nicht zwingend einzeln identifiziert und risikobewertet werden.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Sofern Grenzwerte auf toxikologischen Daten basieren, sind sie meiner Meinung nach ein gutes Mittel in der Risikobewertung. Klar definierte Grenzwerte erleichtern ein einheitliches Vorgehen, da einfach festgestellt werden kann, ob Substanzen in zu großer Menge in das Lebensmittel übergehen.

    Wie sollten die Behörden länderübergreifend kooperieren, um im Gesetzesdschungel mehr Sicherheit und mehr Einheitlichkeit für die Inverkehrbringer zu schaffen?

    Generell denke ich, wäre es ein guter Ansatz, gegenseitige Expertise zu teilen, natürlich auch länderübergreifend. Diese Kooperation bietet die Chance, von gegenseitiger Erfahrung zu lernen, um eine optimale Strategie in der LMK Risikobewertung zu identifizieren.

    Welcher Bereich sollte aus Ihrer Sicht vom Gesetzgeber dringend geregelt werden?

    Mir persönlich wäre es besonders wichtig, dass speziell in der Risikobewertung von NIAS genauer definierte Richtlinien festgelegt werden. Aber nicht nur die durchzuführenden Testungen, sondern auch deren Interpretation sollte geregelt werden.

    Die gesetzlichen Vorgaben werden immer strenger. Welche Konsequenzen kann das für Zulieferer und Hersteller, aber auch für die Verbraucher haben?

    Strengere gesetzliche Vorgaben können für den Verbraucher eine noch höhere Sicherheit von LMKs garantieren. Allerdings stellen diese Richtlinien Zulieferer sowie Hersteller immer wieder vor große Herausforderungen. Besonders in der NIAS Risikobewertung sind gesetzliche Anforderungen zurzeit technisch nicht gut umsetzbar. Neue Bewertungsstrategien müssen daher einerseits entwickelt, andererseits aber auch breit angelegt etabliert werden.

    Sie referieren über “Bewertung von nicht identifizierbaren NIAS mittels Bioassays”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Wie oben bereits erwähnt, versucht unser Forschungsteam neuartige Strategien zur Identifikation von kritischen Substanzklassen, wie mutagenen Verunreinigungen, in LMK-Migraten zu etablieren. Ein besonderes Anliegen ist es mir, die neu gewonnenen Erkenntnisse unserer Forschung an LMK-Hersteller zu vermitteln. Dieser Austausch gibt uns einerseits Feedback, damit wir unsere Forschung genau auf die Bedürfnisse der Anwender abstimmen können. Andererseits gibt es Partnerfirmen die Möglichkeit, diese neuartigen Strategien schon früh in ihrem Unternehmen zu etablieren, um möglichst bald von unseren Erkenntnissen zu profitieren. Gegenseitigen Diskurs finde ich daher ein sehr wichtiges Thema.

    Ihr Vortrag klingt spannend. Wie funktioniert die Methode und welche Vorteile bietet diese?

    Das Ziel der Methode ist es, die Risikobewertung bei Substanzen, die nur in geringen Mengen in das Lebensmittel übergehen, auf jene Verbindungen zu fokussieren, die in geringen Konzentrationen auch tatsächlich gesundheitsgefährlich sein könnten. Wenn man kritischste Effekte, die z. B. von DNA-reaktiven, genotoxischen Substanzen ausgehen, ausschließen kann, könnte das den Aufwand bei der Risikobewertung erheblich reduzieren. Dafür verwenden wir neben chemischer Analytik auch in-vitro Bioassays. Zunächst werden LMKs mit passenden Simulanzlösemitteln migriert. Diese Migrate werden in weiterer Folge konzentriert und danach zur Behandlung von speziellen Zelllinien heran gezogen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Reporter-Zelllinie zur Detektion von hormoneller Aktivität. Diese Zelllinie wurde so verändert, dass der Hormonrezeptor nicht wie im Menschen Hormonproduktion steuert, sondern die Produktion von Luciferase fördert. Unter Zugabe von passenden Substraten wird durch Luciferase wie im Glühwürmchen eine Lichtreaktion ausgelöst, die in einem Luminometer detektiert werden kann. Die hormonelle Aktivität der untersuchten Probe ist direkt proportional zum emittierten Licht.

    Wenn ein Signal im Bioassay ausbleibt, kann nicht nur eine einzelne Substanz ausgeschlossen werden, sondern viel mehr die gesamte Substanzklasse, die diesen Effekt auslösen würde. Somit können viele verschiedene Substanzen mit nur einem Test ausgeschlossen werden, ganz ohne Substanzidentifikation.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich das Risiko nicht gelisteter Substanzen ein?

    Das Problem bei nicht gelisteten Substanzen ist, dass man das Risiko häufig nicht so leicht einschätzen kann, da hier vielfach keine toxikologischen Daten vorliegen. Verfolgt man unsere Strategie, kann man diesem Problem aber entgegenwirken, da Risikobewertung nicht basierend auf Substanzidentifikation durchgeführt wird, sondern Produkte am Vorliegen kritischer Effekte gemessen werden.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre ergibt sich sicher aus dem zu erwartenden gesetzlichen Druck, auf Recyclingmaterialien umzusteigen und gleichzeitig ein immer höheres Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Im Sinne unseres Projekts würde es mich natürlich sehr freuen, wenn Packmittelhersteller neuartige in‑vitro Bioassay basierte Teststrategien in ihr Bewertungsportfolio aufnehmen.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?

    Wie auch beruflich, habe ich auch privat einen sehr starken „Entdecker/Forscher-Drang“. Ich begeistere mich gern für neue Dinge, stürze mich immer wieder gern in andere Projekte und strebe auch hier nach Verbesserung. Als Ausgleich zu meinen analytischen Tätigkeiten im Berufsleben versuche ich aber privat, meiner kreativen Seite mehr Raum zu geben und begeistere mich u. a. an dem Ausprobieren neuer (Back-) Rezeptideen.

    Um schon früh wissenschaftliche Kenntnisse auszubilden, besuchte Elisa Mayrhofer eine Höhere Technische Lehranstalt für chemische Industrie. Dieser chemischen Basisausbildung folgte im Jahr 2011 ein Studium der Genetik und Entwicklungsbiologie an der Universität Wien. Im Zuge ihrer Diplomarbeit beschäftigte sie sich mit Grundlagenforschung zum Thema Doppelstrangbruchbildung in der DNA im Modelsystem Saccharomyces cerevisiae. Ihr Masterstudium sowie die daran geknüpfte Forschungsarbeit wurden im Jahr 2018 mit dem Österreichischen Würdigungspreis ausgezeichnet. Seit 2018 ist Elisa Mayrhofer im Rahmen ihrer Dissertation in technischer Chemie (Technische Universität Wien) am OFI, dem österreichnischen Forschungsinstitut für Chemie und Technik tätig. Dort ist sie als Teil eines motivierten Teams an der Entwicklung und Validierung von in-vitro Bioassay basierten Methoden zur Risikobewertung von Lebensmittelkontaktmaterialmigraten zuständig. Ein spezieller Fokus liegt dabei auf der Genotoxizitätsbewertung.

    Am liebsten beschäftigt sie sich mit der Entwicklung und Etablierung neuartiger Methoden und Bewertungsstrategien.

  • Kleine Partikel, aber großes Problem: Dr. Ulrich Nehring über Mikroplastik

    Kleine Partikel, aber großes Problem: Dr. Ulrich Nehring über Mikroplastik

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Ich beschäftige mich seit mehr als 25 Jahren mit der Konformitätsbeurteilung von Materialien und Gegenständen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Darüber hinaus arbeite ich seit vielen Jahren in Arbeitsgruppen verschiedener Branchenverbände mit, die sich mit den lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien beschäftigen und gegenwärtig in engem Austausch mit dem Gesetzgeber nach einer zukunftsweisenden Überarbeitung und Ergänzung der gesetzlichen Anforderungen suchen.

    Wie genau befassen Sie sich beruflich mit der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien?

    In meiner beruflichen Tätigkeit gibt es eigentlich drei Bereiche, in denen ich mich mit der Beurteilung von Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. mit Konformitätsarbeit beschäftige:
    Einerseits bin ich als Gutachter bzw. Sachverständiger tätig und habe in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die lebensmittelrechtliche Konformität von einzelnen Lebensmittelkontaktmaterialien im Auftrag meiner Kunden zu beurteilen und zu zertifizieren. Ich stütze mich dabei auf die sogenannten “supporting documents” und wissenschaftliche Grundlagen.

    Der zweite Bereich meiner beruflichen Tätigkeit ist die Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern in Betrieben, die sich mit der Herstellung oder der Verwendung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen befassen. Es geht bei diesen Schulungen vor allem um die Vermittlung von Wissen über die komplexen lebensmittelrechtlichen Anforderungen in der EU und in anderen Teilen der Welt sowie über die Details einer dem Stand der Technik entsprechenden Konformitätsarbeit.

    Der dritte Bereich meiner beruflichen Tätigkeit ist die Mitarbeit in fachlichen Arbeitsgruppen von Branchenverbänden. Hier geht es gegenwärtig vor allem darum, die notwendige Überarbeitung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen in der EU sowie in EU-Mitgliedstaaten mit fachlichem Input konstruktiv zu begleiten und voranzutreiben.

    Wie sollten die Behörden länderübergreifend kooperieren, um im Gesetzesdschungel mehr Sicherheit und mehr Einheitlichkeit für die Inverkehrbringer zu schaffen?

    Eine bessere Zusammenarbeit der Behörden ist tatsächlich länderübergreifend, das heißt in unseren föderalen Strukturen in Deutschland als auch staatenübergreifend in der EU, aber auch global notwendig.  

    In Deutschland kann man insbesondere in der amtlichen Lebensmittelüberwachung enorm große Unterschiede in der Intensität und Kompetenz der durchgeführten Kontrollen zu Bedarfsgegenständen in den Bundesländern feststellen. Dies ist nicht nur schlecht für den Verbraucherschutz, sondern führt auch in den betroffenen Unternehmen, deren Aktivitäten sich in der Regel nicht auf einzelne Bundesländer beschränken, zu großen Verunsicherungen.

    Auf internationaler Ebene in der EU, aber auch global kann man in den vergangenen Jahren einen Trend zu nationalen Alleingängen bei der Gesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien und eine nachlassende Bereitschaft zu einer Harmonisierung erkennen.  Auch dies ist für den Verbraucherschutz sehr nachteilig und behindert zudem den freien Warenverkehr. Wir müssen es also schaffen, an einen Tisch zurückzukehren und mehr Bereitschaft zu Kompromissen aufbringen, wenn langfristig ein verbesserter Schutz für Verbraucher und gleichzeitig ein breites Warenangebot erreicht werden soll.

    Welcher Bereich sollte aus Ihrer Sicht vom Gesetzgeber dringend geregelt werden?

    In der EU ist ja der Katalog von Materialklassen, für die es keine Einzelmaßnahmen, das heißt keine spezifischen lebensmittelrechtlichen Anforderungen gibt, deutlich länger als der Katalog von spezifisch geregelten Lebensmittelkontaktmaterialien. Besonders problematisch ist dies sicher bei relevanten Materialklassen wie Papier & Karton, Klebstoffen, Lackierungen und Druckfarben. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte hat aber gezeigt, dass das Konzept der Rahmenverordnung mit Einzelmaßnahmen für alle Materialklassen gar nicht realistisch umsetzbar ist. Insofern ist es sinnvoll, über ein ganz neues Konzept nachzudenken. Genau dies wird ja auch auf europäischer Ebene gegenwärtig getan. Ich hoffe sehr, dass genügend Mut besteht, alte Zöpfe abzuschneiden und der Verantwortung der Lebensmittelunternehmer ein größeres Gewicht zu verleihen. Dabei darf allerdings das Prinzip der Guten Herstellungspraxis, das ja nicht nur dem Lebensmittelunternehmer abverlangt, stets nach dem Stand der Technik zu arbeiten, sondern auch seine Sorgfaltspflicht mit dem dynamischen Rahmen der technischen Machbarkeit sinnvoll begrenzt, aus den Augen verloren werden.

    Die gesetzlichen Vorgaben werden immer strenger. Welche Konsequenzen kann das für Zulieferer und Hersteller, aber auch für die Verbraucher haben?

    Eine systematische und wissenschaftlich begründete Verschärfung von Anforderungen ist ja ein Ausdruck der technischen Entwicklung und der sinnvollen Zielsetzung, Verbraucherschutz ständig zu verbessern. Solche Veränderungen der gesetzlichen Anforderungen werden von keinem, auch nicht von der beteiligten Wirtschaft, abgelehnt. Problematisch für Zulieferer und Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien sind in den vergangenen Jahren besonders solche Rechtsvorschriften gewesen, die überwiegend aus politischem Aktionismus  heraus und ohne solide wissenschaftliche Begründung entstanden sind und meistens nationale Alleingänge dargestellt haben. Solche Anforderungen behindern nicht nur den freien Warenverkehr, sie können auch unmittelbar zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes führen. Ein gutes Beispiel für eine solche Anforderung ist das Verbot von Bisphenol A in Frankreich.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich das Risiko nicht gelisteter Substanzen ein?

    Das gesundheitliche Risiko von Ausgangsstoffen für Lebensmittelkontaktmaterialien lässt sich ja nicht grundsätzlich, also pauschal, sondern nur sehr spezifisch bewerten. Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass Lebensmittelkontaktmaterialien, für die keine Positivliste von Ausgangsstoffen aufgestellt wurde, grundsätzlich ein höheres gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellen als die wenigen Materialien, für die es eine solche Liste gibt. Entscheidend für eine Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird es aus meiner Sicht sein, dass es uns gelingt, allgemeine Kriterien für eine Risikobewertung von Stoffen, die aus Lebensmittelkontaktmaterialien auf Lebensmittel übergehen können, zu definieren, die dem Stand der Toxikologie und Analytik entsprechen und zudem eine realistischere Expositionsbetrachtung berücksichtigen. Es gibt ja deutliche Anzeichen dafür, dass das Prinzip der Positivlisten nicht aufrecht zu erhalten ist, weil die Kapazitäten amtlicher Risikobewertungsinstitutionen in der EU bei Weitem nicht ausreichen, um in akzeptabler Zeit die enorm große Zahl an möglichen Stoffen aus Lebensmittelkontaktmaterialien zu bewerten und für eine Listung vorzubereiten. Eine Risikobewertung von Stoffen in der Verantwortung der Lebensmittelunternehmer nach gesetzlich festgelegten Prinzipien und Verfahren und  mit amtlicher Überwachung wäre nach meiner Einschätzung eine funktionierende und sichere Alternative.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Hersteller und Inverkehrbringer von Lebensmittelkontaktmaterialien müssen  die Konformitätsarbeit deutlich detaillierter und intensiver durchführen. Dies ist vor allem für mittelständische Unternehmen, die ja den Markt beherrschen, eine große Herausforderung. Gelingen wird dies auch nur, wenn die Wertschöpfungsketten übergreifende Zusammenarbeit der Unternehmen weiter verbessert wird und mehr Transparenz in der Kommunikation herzustellen ist.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Wo Grenzwerte wie SMLs existieren, ist der Nachweis von Konformität und Nicht-Konformität formal natürlich immer deutlich einfacher als ohne solche Maßstäbe. Die vorhandenen Grenzwerte stützen sich aber nicht alle auf eine Risikobewertung, die heutigen Ansprüchen noch genügen kann. Insofern muss man sich die Grenzwerte jeweils kritisch anschauen. Außerdem ist das Aufstellen von gesetzlichen Grenzwerten an komplizierte formale und amtliche Verfahren gebunden, die weder der Anzahl der zu bewertenden Stoffe noch dem Tempo der Innovation gerecht werden können. Insofern ist das Konzept der Grenzwerte im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien zwar komfortabel für alle, die Konformität nachweisen oder überwachen müssen, es ist aber vermutlich nicht das Mittel der Wahl, um den Verbraucherschutz in diesem Bereich mittelfristig weiter zu verbessern.

    Sie referieren über „Mikroplastik – kleine Partikel und großes Problem?“  Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Als Naturwissenschaftler bewegen mich an diesem Thema vor allem die vielen unbeantworteten wissenschaftlichen Fragestellungen. Das fängt mit einer klaren Definition für Mikroplastik an und geht über ökologische und gesundheitliche Bedeutung sowie analytische Herausforderungen hin zu Optionen der Vermeidung. Was mich an dem Thema auch bewegt, ist das enorme Potential einer Emotionalisierung. Unsere Aufgabe als Naturwissenschaftler ist neben der Beantwortung der wissenschaftlichen Fragen auch, die Diskussion immer wieder so weit wie möglich auf einen sachlichen Teppich zurückzuholen und politischen Aktionismus ohne wissenschaftliche Begründung  nach Kräften zu vermeiden.

    Bei Mikroplastik denken die Verbraucher vor allem an Marine-Littering und in erster Linie an die Verpackungsbranche. Als erste Quelle von Mikroplastik wird allerdings der Abrieb von Autoreifen angesehen, der rund ein Drittel der gesamten Mikroplastik-Emissionen darstellt. Müssen wir zurück zu Pferd und Kutsche? Und ist die Verpackungsindustrie nur der Sündenbock?

    Dies ist schon ein erster Effekt der Emotionalisierung. Es ist bereits belegt, dass Mikroplastik in Gewässern überwiegend auf Abrieb aus Fahrzeugbereifung zurückzuführen ist und dass Verpackungen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Aber das Bild von einem Berg schmutziger PET-Flaschen, die am Ufer eines brackigen Gewässers dümpeln, ist nun einmal viel einprägsamer und im Fernsehbild einfacher darzustellen als kaum sichtbarer Reifenabrieb. Nichts gegen Reitsport und eine schöne Ausfahrt mit der Kutsche, aber ein Weg zurück, wenn es ihn überhaupt gibt, ist niemals die Lösung. Wir müssen nach vorne gehen, die Thematik sachlich und wissenschaftlich fundiert aufarbeiten und geeignete Lösungen entwickeln. Dabei kann ein Blick zurück auf Mittel und Wege, die der Vergangenheit angehören und vergessen sind, allerdings nicht schaden.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?

    Obgleich ich ein echter Flachlandindianer bin, begeistern mich seit meiner Kindheit die Berge. Dort  bewege ich mich zu Fuß, auf Skiern oder mit dem Fahrrad und genieße die großartige Landschaft. Bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit lese ich ein gutes Buch oder höre Musik. Wenn ich bei all dem meine Familie um mich habe, fehlt mir eigentlich gar nichts.

  • Dr. Ralph Derra über Klebstoffbewertung und -prüfung

    Dr. Ralph Derra über Klebstoffbewertung und -prüfung

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Mein Institut, die ISEGA, beschäftigt sich im Schwerpunkt mit flexiblen Materialien für den Einsatz als Verpackungsmaterialien. Diese werden im Bereich Lebensmittel, Pharmazie und Medizinprodukte eingesetzt.

    Wie genau befassen Sie sich beruflich mit der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien?

    Die Haupttätigkeit ist die Bewertung von Rezepturen der Rohstoffe bis zum fertigen Verpackungsmaterial. Auf diesen Informationen werden Prüfpläne zur Erstellung von Konformitätsunterlagen innerhalb der Produktionskette aufgebaut.

    Wie sollten die Behörden länderübergreifend kooperieren, um im Gesetzesdschungel mehr Sicherheit und mehr Einheitlichkeit für die Inverkehrbringer zu schaffen?

    Die Kooperation zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsländern ist schwierig, da oft unterschiedliche nationale Voraussetzungen gegeben sind. Eine Vereinheitlichung innerhalb der EU ist auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre nur sehr langwierig möglich.

    Die gesetzlichen Vorgaben werden immer strenger. Welche Konsequenzen kann das für Zulieferer und Hersteller, aber auch für die Verbraucher haben?

    Ich glaube nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben wirklich strenger werden; die chemische Analytik wird nur immer empfindlicher. Dadurch tauchen immer neue Probleme auf, zu denen dann die wissenschaftliche Bewertung fehlt. Es wird immer nicht ausreichend geregelte Substanzen geben. Weder die Produkthersteller noch die Behörden haben Möglichkeit, von einem Null-Risiko zu sprechen. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir in der Regel unsere Ernährung nicht nur aus der gleichen Verpackung zu uns nehmen. Das macht das Risiko geringer, aber die Bewertung nicht einfacher.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Ich sehe keinen besonderen Handlungsbedarf für Packmittelhersteller, solange man die Konformitätsbewertung im Auge behält.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte sind natürlich für eine endgültige Beurteilung eine schöne Sache, nur darf man nicht vergessen, dass man bei den analytischen Größenordnungen, über die wir heute diskutieren, auch bei einer einfachen Überschreitung eines Grenzwertes noch nicht außerhalb einer Konformität liegt.

    Sie referieren über Klebstoffbewertung und -prüfung. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Klebstoffe, wie auch alle anderen chemischen Produkte zur Veredlung von Verpackungsmaterialien, sind immer eine besondere Herausforderung, da man sich über die Anwendung vorher Gedanken machen und das auch mit den Messergebnissen bestätigen muss.

    Wie aufwendig sind bei Klebstoffen Reinheits- und Rückstandsprüfungen, um die lebensmittelrechtliche Eignung bei der Verwendung für Lebensmittelverpackungen zu gewährleisten?

    Die chemische Analytik von Klebstoffen ist nicht so aufwendig, solange eine gute Kommunikation über die Zusammensetzung und die Rohstoffe existiert. Schwierig sind dabei pauschale Analysen, mit denen nur die Listen der Standardverunreinigungen abgearbeitet werden. Das ist besonders im asiatischen Bereich häufig der Fall. Mit solchen Informationen kann man keine wirkliche Produktbewertung durchführen.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?

    Ich begeistere mich natürlich für die üblichen, dem Alter angepassten, Sportarten. Zurzeit begeistert mich allerdings am meisten der persönliche Erfolg meines Sohnes bei „Jugend forscht“ im Bereich Chemie. Das hat mich persönlich dazu veranlasst, Schulen für Aktivitäten in diesem Bereich stärker zu unterstützen.

    Dr. Ralph Derra promovierte nach dem Studium der Chemie an der Universität Würzburg bei Prof. Helmchen. Nach Arbeitseinsätzen bei ISEGA GmbH in Berlin und in einer Papier- und Zellstoff-Fabrik in Deir-Ez-Zor, Syrien, übernahm er die Laborleitung der ISEGA GmbH, Aschaffenburg. Dort ist er seit 1986 Geschäftsführer.

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsmaterialien, Boden- und Luftanalytik betreut er den Zertifizierungsbereich von Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Neben der Analytik und Bewertung von Lebensmittelverpackungen sind Umweltauswirkungen wie Recycling und Kompostierung Arbeitsschwerpunkte.

    In der neuen Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS vertritt er die Gesellschaft Deutscher Chemiker GDCh in den Bereichen Chemie und gesundheitlicher Verbraucherschutz.

    Dr. Derra ist Obmann der analytischen DIN-Gruppen für Papier sowie für den Lebensmittelkontakt von Kunststoffen und vertritt in dieser Funktion auch die deutsche Normung in den europäischen Gremien bei CEN. Seit 2015 ist er Chairman des CEN/TC 172 Pulp, Paper and Board.


  • Heike Schwertke über Konformität und Verordnungen

    Heike Schwertke über Konformität und Verordnungen

    Heike Schwertke wurde an den Staatl. Schulen des Landkreises Waldeck-Frankenberg zur Staatlich geprüften Umweltschutztechnikerin mit Schwerpunkt Labortechnik ausgebildet. Sie startete ihren beruflichen Werdegang 1987 bei der Firma BRANOpac. Nach Tätigkeiten im Umweltbereich, in der Qualitätskontrolle, Forschung + Entwicklung und im Produktmanagement übernahm sie 2003 die Leitung des Betriebslabors. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreute sie u. a. die Produktgruppe BRANOfol (Korrosionsschutzfolien), war für die Auswahl und Qualifizierung von Extrudeuren (international) sowie für die Vereinbarung und Umsetzung von Kundenspezifikationen verantwortlich.

    Seit 2007 unterstützt sie den Testservice von Innoform. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Kundenbetreuung im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Konformität von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sowie die Bewertung dieser Materialien.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Die EU-Kommission hat einige Leitfäden veröffentlicht, in denen die Auslegungen der rechtlichen Vorgaben konkretisiert werden. Derzeit nutze ich z. B. den „Leitfaden der Union zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Bezug auf Informationen in der Lieferkette“ regelmäßig, um Kunden zu erklären, welche Informationen eine Konformitätserklärung enthalten sollte.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Für die Konformitätsbewertung von Verpackungen gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die meiner Meinung nach einerseits zu wenig bekannt sind und andererseits manchmal nur sehr rudimentär umgesetzt werden. Weitere Regelungen führen nicht unbedingt  zu einer Verbesserung der Umsetzung, da gerade kleine Firmen mit der Vielzahl an Anforderungen überfordert sind. Daher wäre eine engmaschigere Aufklärung, z. B. durch die Überwachungsbehörden, sehr hilfreich.

    Natürlich gibt es viele Themen, zu denen ich mir persönlich Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene wünschen würde, um zu vermeiden, dass immer mehr einzelstaatliche Regelungen verabschiedet werden. Das wären zum einen z. B. eine Druckfarbenverordnung oder klarere Regelungen für die Verantwortlichkeit für die Bewertung von Verunreinigungen und Abbauprodukten (NIAS – non intentionally added substances). Gerade am Anfang der Lieferkette fehlen oft Informationen zu Abbauprodukten, die erst im Verarbeitungsprozess entstehen. Allerdings macht die Bewertung an dieser Stelle am meisten Sinn, um Überschneidungen zu vermeiden und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Daher wäre eine Koordinierung von Risikobewertungen an zentraler Stelle, wie  z. B. bei der EFSA, aus meiner Sicht wünschenswert. Die Kosten dieser Studien könnten auf alle Unternehmen, die mit diesen Stoffen Geld verdienen, umgelegt werden.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    In einer Konformitätserklärung für Kunststoffverpackungen muss unter anderem bestätigt werden, dass Reaktionszwischenprodukte, Abbau- oder Reaktionsprodukte den einschlägigen Anforderungen der Rahmenverordnung genügen und dass gemäß Artikel 19 der Kunststoff-Verordnung eine Risikobewertung durchgeführt worden ist.

    Dieser Punkt ist einigen Firmen noch nicht bewusst, so dass ich eine Analyse der Produkte auf Verunreinigungen und Abbauprodukte (NIAS – non intentionally added substances) sowie deren Bewertung als notwendig ansehe.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B.  für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte sind aus meiner Sicht wichtig für Substanzen, von denen ein Risiko für den Verbraucher ausgeht. Mit Sicherheit gibt es in der Verordnung auch einige Grenzwerte, die man überdenken kann. Dies wären z. B. Beschränkungen für sehr flüchtige Monomere, die sich, sofern noch Spuren vorhanden sind, in der Regel bei der Extrusion verflüchtigen. Da wäre es vielleicht hilfreicher, anstatt Grenzwerte für die Substanzen Verarbeitungsbedingungen zu definieren, bei denen die Stoffe in der Regel nicht mehr nachweisbar sind, um Kosten für Untersuchungen zu minimieren.

    Sie referieren über “Umsetzung von Anforderungen des Handels auf Grund von Forderungen und Bewertungen von Verbraucherorganisationen”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Unsere Welt wird immer schnelllebiger. Durch die gute Vernetzung unserer Medien verbreiten sich Informationen rasant und können Verbraucher verunsichern, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, die Angaben zu bewerten. Der Handel reagiert daher sehr zeitnah auf negative Bewertungen in Veröffentlichungen, wie z. B. über migrierfähige Stoffe aus Verpackungsmaterialien. Das führt dazu, dass Stellungnahmen zur „Substanz des Monats“ in kürzester Zeit erforderlich sind, egal ob diese Sinn machen oder nicht.

    Besonders bewegt mich an dieser Thematik die manchmal mangelnde Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Eine umfangreiche Recherche über das Vorkommen der Stoffe in der gesamte Prozesskette, deren toxikologische Bewertungen sowie die Gefahr der Migration auf ein Lebensmittel würden helfen, das Risiko besser einzuschätzen und die Verbraucher umfassend zu informieren.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?

    Im Sommer genieße ich Bewegung im Freien, wie z. B. beim Inline-Skaten oder Radfahren. Eine weitere große Leidenschaft sind Fernreisen, durch die ich einige andere Kulturkreise kennenlernen durfte, beeindruckende Kulturschätze besichtigt und überwältigende Landschaften erwandert habe. Durch die eigene Organisation vor Ort bin ich oftmals in Kontakt mit der ortsansässigen Bevölkerung gekommen. Diese Begegnungen führen immer wieder dazu, die eigene Lebensweise erneut zu bewerten.

  • Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz

    Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz

    Thomas Gude ist Stv-Leiter der SQTS, Schweiz. Er studierte Lebensmittelchemie an der TU Berlin und promovierte dort auch, wobei die Arbeit im damaligen Bundesamt für Gesundheit (BAG/BgVV) angefertigt wurde. Anschließend arbeitete er im EU Referenzlabor in Berlin als Leiter einer kleinen Arbeitsgruppe auf dem Gebiet der Tierarzneimittel. Später wechselte er in die pharmazeutische Industrie in die Bereiche F&E sowie QM. Seit 2003 arbeitet er in der SQTS und leitet dort alle chemischen und technischen Labore im Bereich Food und Non-Food. Neben den analytischen Fragestellungen beschäftigt er sich auch mit dem Risk Assessment von Lebensmittelkontaktmaterialien, u. a. auch als Leiter der Task Food Contact Materials im ILSI, Brüssel. Darüber hinaus gibt er regelmäßig Vorlesungen u.a. an der ETH Zürich.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Das ist Teil des SQTS Service Angebots

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Dort, wo es EU-weit harmonisierte Vorgaben gibt, ist die Vergleichbarkeit erhöht, z.B. Kunststoffe; dort, wo sie fehlen herrscht eine Art Wildwuchs

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Auf jeden Fall die nicht-harmonisierten Bereiche, insbesondere Papier, Klebstoffe, Coatings etc.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    GMP-Regeln zu definieren und umzusetzen – ein BRC-IoP deckt nur teilweise GMP ab. Es fehlt häufig am Wissen, wie Verfahrenskenndaten auf chemischer Basis erhoben werden; technisch hat man das im Griff. NIAS haben viel mit GMP zu tun.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten z.B. für spezifische Migrationslimits (SML) ein?
    Es wird wohl nicht für alle möglichen Substanzen Grenzwerte geben – also ist ein anderes Konzept nötig. Am Beispiel Kunststoff ist es offensichtlich, die SML-gelisteten Substanzen überschreiten nahezu nie den Grenzwert, andere nicht-gelistete schon.

    Sie referieren über “Mineralöle in Lebensmittelverpackungen richtig prüfen und bewerten”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    Richtig prüfen ist so ein Satz, der schwer zu bewerten ist, da jeder glaubt er macht das richtige. Die Frage ist, wie kann man das ermitteln resp. wo ist akuter Handlungsbedarf und wo sind deutlich mehr Daten für eine Interpretation notwendig, um operative Hektik zu vermeiden

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?
    Ich trainiere 2 Jugendmannschaften im Fussball, aktuell 15-17 jährige Jungen und Mädchen. Das ist das Abtauchen in eine andere „Welt“

  • Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Die schon lange angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde am  24.08.2016 durch die Verordnung (EU) 2016/1416 veröffentlicht (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1416&rid=1). Nachdem mit den letzten Änderungen in erster Linie Anpassungen der Stofflisten erfolgten, werden durch diese Verordnung einige Punkte neu geregelt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen:

    • Unionsliste im Anhang I (Stoffliste) wurde ergänzt und angepasst
    • Änderungen / Aufnahme  von Grenzwerten für Aluminium (1 mg/kg Lebensmittel) sowie Zink (5 mg/kg Lebensmittel)
    • Zuordnung der Lebensmittelsimulanzien wurde angepasst und ein Reduktionsfaktor für Feststoffe eingefügt
    • Ersatzprüfungen mit Ethanol 95 Vol.-%, Isooctan und bei Kontaktbedingungen > 100° C zusätzlich mit Simulanz E eingefügt, wenn eine Prüfung mit D2 technisch nicht möglich ist
    • Prüfbedingungen für Temperaturen > 175° C werden ergänzt
    • Für Kombinationen von mindestens zwei Kontaktdauern und –temperaturen kann die Berechnung einer einzigen Prüfdauer auf Basis der höchsten zu prüfenden Kontakttemperatur unter Anwendung der Umrechnungsformel (Arrheniusgleichung) erfolgen

    Materialien und  Gegenstände aus  Kunststoff dürfen bis  zum 14.  September 2017 nach bisher gültigem Recht in  Verkehr  gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.