Heike Schwertke hat eine Checkliste zur Erstellung von Konformitätsarbeit zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie den Link zum Download. Die vollständige Beschreibung lautet: Checkliste für die Erstellung und Bewertung von Konformitätserklärungen von Zwischenmaterialien aus Kunststoff und fertigen Materialien und Gegenständen.
Schlagwort: Qualitätssicherung
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Traumhafte Kunststoff-Verpackungs-Verwertungsquoten richtig lesen
Oft werden enorm hohe Verwertungsquoten bei Kunststoffverpackungen von nahezu 100% kommuniziert. Wie kann das sein? Branchenteilnehmer sind manchmal erstaunt über solche Traumergebnisse. Die Quoten sind von 2007 zu 2008 sprunghaft angestiegen – wie kann das sein? Die GVM in Mainz, die diese Daten erhebt, löst das Rätsel. Die Mitverbrennung in MVAs (Müllverbrennungsanlagen) zur energetischen Verwertung werden seit 2008 mitgerechnet (grüne Balken).
Interessanter sind die stofflichen Verwertungen (gelb) für einige Betrachtungen. Die stagnieren nahezu und haben ihren alten Höchststand von 2009 nie wieder erreicht.
Quelle: Karsten Schröder im Gespräch mit Kurt Schüler GVM
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Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 verfügbar
VERORDNUNG (EU) 2015/174 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2015
Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu begrenzen, dürfen Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die den vor dem 26. Februar 2015 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 genügen, bis zum 26. Februar 2016 in Verkehr gebracht werden. Diese Materialien und Gegenstände aus Kunststoff dürfen nach dem genannten Datum bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben.
Die Anpassungen betrifft in erster Linie die Unionsliste in der Tabelle 1 des Anhang 1. Es wurden 6 neue Stoffe ergänzt, 1 Stoff gestrichen und bei 10 Stoffen Beschränkungen oder Spezifikationen geändert.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0174&qid=1423650785084&from=DE
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NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen
Substanzen, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden, können Verunreinigungen oder Abbauprodukte enthalten. Diese Verunreinigungen gelangen bei der Herstellung zusammen mit dem Stoff unbeabsichtigt in das Kunststoffmaterial (unbeabsichtigt eingebrachter Stoff — non-intentionally added substance, NIAS). Die eingesetzten Substanzen müssen über eine technische Qualität und Reinheit verfügen, die für die vorhersehbare Verwendung der Materialien geeignet ist. Daher sollten Verunreinigungen, die relevant für die Konformitätsbeurteilung sind, in den Konformitätserklärungen und Spezifikationen angegeben werden.
Was kann ich tun, wenn mein Lieferant keine Angaben zu NIAS macht?
Die Prozesskette zur Fertigung von Verpackungsmaterialien oder Bedarfsgegenstände kann mitunter sehr lang sein. Daher sollten die Informationen zu diesen Stoffen auch innerhalb der Kette weiter gegeben werden. Werden keine Angaben zu NIAS gemacht, kann das einerseits bedeuten, dass keine unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe vorhanden sind, aber auch, dass ihr Lieferant selbst keine Kenntnis über diese Stoffe hat. Um einzuschätzen zu können, ob unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe oder Abbauprodukte migrieren können, sind Migrationsscreenings eine Möglichkeit um sich dieser Thematik zu nähern.
Welche Mengen sind relevant?
Leider gibt es hierzu noch keine klare Vorgehensweise. Im „The Exposure Matrix Project“ der Plastics Europe, EuPC, FPE und CeficFCA wurde ein „level of interest“ (LOI) vorgestellt, ein berechneter Wert basierend auf Expositionsdaten (Studien zur tägliche Nahrungsaufnahme, unterteilt nach Lebensmittelgruppen und Verpackungsarten) für unterschiedliche Verpackungsmaterialien, oberhalb dessen eine Bewertung erforderlich ist. Alternativ kann eine Orientierung am Grenzwert für nicht beurteilte Stoffe hinter einer funktionellen Barriere von 10 µg/kg Lebensmittel (10 ppb) erfolgen. Bei Anwendung eines Oberflächen/Volumen-Verhältnisses von 6 dm²/kg Lebensmittel wären das ca. 1,3 µg/dm² Verpackungsmaterial.
Welche Maßnahmen sind daraus abzuleiten?
Stoffe oberhalb des LOI bzw. der 10 ppb müssen zunächst eindeutig identifiziert werden. Wenn es sich um Abbauprodukte eines Inhaltsstoffes handelt, ist das nicht einfach, da z.B. Standards zur Identifizierung der Substanzen fehlen können. Dann kann nur auf Basis des Massenspektrums in Verbindung mit Kenntnissen über die eingesetzten Inhaltsstoffe auf die Substanz geschlossen werden. Ggf. sind zusätzlich toxikologische Bewertungen erforderlich.
Haben Sie Interesse an Migrationsscreenings, rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614!
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NEU: Sichere Folienverpackungen bei XING
Die ehemalige Innoform XING Gruppe „Sichere Folienverpackung“ hat nicht nur ihr Gesicht gewechselt. Auch inhaltlich will der Moderator Karsten Schröder eine Trendwende einläuten. Hinzu kommt die mobile Nutzung mittels Smart-Phone &Co.
http://www.xing.com/net/innoform
Weniger Werbung und mehr Diskussion sollen ab jetzt das Ziel sein. Das ist der Wunsch vieler XING Nutzer und einiger Gesprächspartner von Karsten. Um dieses zu erreichen wird der Inhalt der Gruppe von Werbe-Interessen abgekoppelt. So gibt es keine automatischen RSS-Feeds mehr zu Seminarangeboten und inhaltlich soll deutlich mehr wert auf Fachliches gelegt werden. So stehen Risiken und Nutzen von Folienverpackungen hinsichtlich Lebensmitteln und somit uns Verbrauchern auf der Tagesordnung. Vermeidung von Schadstoffen aus Verpackungen, Recycling, Haltbarmachung und natürlich Produktschutz sind typische Themen, die diskutiert werden.
Hierzu laden die Moderatoren Karsten Schröder und Karen van Wuellen herzlich ein.
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Wärmekammer für Zug-/Druckversuche erfreut sich wachsender Beliebtheit
Folienprüfungen in der Wärme-/Kältekammer sind noch immer keine leichte Aufgabe und weit entfernt von einer Routineprüfung. “Aber warum ist das so?”, haben sich die Experten des Innoform Testservice gefragt und eine entsprechende Vorrichtung installiert. Seit der Investition von rund 40.000 € in Oldenburg steht die Zug-Druck-Prüfmaschine kaum noch still. Die Gründe dafür sind, dass gerade Verpackungsmaterialien aus Folie in den unterschiedlichsten Umgebungsbedingungen „funktionieren“ müssen. Um Schäden zu vermeiden, oder schlimmer Schäden zu analysieren und zu verstehen, werden hier Kälte und Wärme nach Normverfahren simuliert und dann an der Folie die üblichen Versuche wie Zugversuch, Durchstichversuch etc. durchgeführt. Sollten Sie also Folien einsetzen oder herstellen, die bei extremen Klimata eingesetzt werden, prüfen Sie diese doch einmal bei genau diesen Bedingungen hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften. Was da alles geht, finden Sie hier: http://www.innoform-testservice.de/tpages/checkmethod/methods.php?group=10
Übrigens kann man in dieser Wärmekammer auch Schrumpfkräfte etc. bestimmen.